Allgemeine Geschäfts-bedingungen der RPEL GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der  RPEL GmbH (nachfolgend "Firma"). Die Firma erbringt Dienstleistungen im IT-Bereich,  insbesondere Konzeption, Design und Entwicklung von Software Lösungen inkl. dessen Betrieb  und Wartung. Zudem erbringt die Firma Gastrodienstleistungen, namentlich die Produktion und  den Verkauf von pflanzenbasierten Speisen aus einem mobilen Food Truck und Catering Services  für private und kommerzielle Events. 

2. Vertragsabschluss 

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug  von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. 

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen  Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop der Firma bestellt  oder direkt kauft. 

3. Preise 

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF).  

Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und inklusive  Verpackungs- und Versandkosten. 

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des  Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma. 

Wurde eine Provision vereinbart, wird diese mit Erfüllung der Pflichten durch die Firma geschuldet.  Ob der Endkunde den Kunden bezahlt, hat keinen Einfluss auf die Entstehung und Fälligkeit der  Provision, relevant ist die Pflichterfüllung durch die Firma. 

4. Bezahlung 

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, Twint,  Postfinance. 

Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab  Rechnungsdatum zu bezahlen. 

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt.  Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in  Verzug. 

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. 
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden  gegen die Firma ist nicht zulässig. 
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu  verweigern. 

5. Pflichten der Firma 

5.1. Lieferung / Liefertermine 
Die Lieferung erfolgt binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach  Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. 

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart.  Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird  kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten  Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden. 

5.2. Dienstleistungserbringung 
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung  der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als  Erfüllungsort der Sitz der Firma. 

5.3. Hilfspersonen 
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten  Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter  Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge  erfolgt.

6. Pflichten des Kunden 

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch  die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am  vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach  Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma. 

Sämtliche Leistungen der Firma werden nur in Verbindung mit Datennetzwerken und  Ausrüstungen (Komponenten) genutzt, welche von der Firma vorab genehmigt wurden.  Komponente, welche nicht genehmigt wurden, werden vom Netzwerk der Firma abgekoppelt und  zum Zeitpunkt der Ersetzung wieder aktiviert. Nachrichten sowie andere Arten der  Kontaktaufnahme resp. allfällige Zwischen- und Endergebnisse können von der Firma sowohl per  Telefon als auch per Mail oder per Post an den Kunden übermittelt werden. Der Kunde hat aus  diesem Grund die Pflicht seine Kontaktdaten der Firma bekannt zu geben. 

Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung, das Updating und den Unterhalt seiner  gehosteten Daten. Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um allfällige  Gesetzesverstösse oder Vertragsverletzungen zu unterlassen. 

Wird dem Kunden Hardware zur Verfügung gestellt, bleibt diese im Eigentum der Firma und muss  bei Vertragsende im selben Zustand retourniert werden. 

7. Rücktritt 

Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die bereits getätigten  Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zu  Unzeiten bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten. 

8. Terminannullation 

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 4  (vier) Stunden vor dem Termin kostenlos. 

9. Umtausch 

Es steht dem Kunden zu, Produkte binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt umzutauschen. Die  Produkte müssen jedoch originalverpackt und ungebraucht sein. Der Kunde hat die Kosten für die  Rücksendung und den Umtausch zu tragen.

Ein Umtausch ist nur möglich für Produkte, welche nicht spezifisch für den Kunden angefertigt  wurden. 

10. Widerruf 

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 5 (fünf) Tagen seit Absenden der Bestellung  in Schriftform (Brief, E-Mail, Fax, etc.) oder implizit durch die Rücksendung der Produkte zu  widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. des Produkts. Bei einem Widerruf hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Falle  eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Die  Rücksendung der Produkte hat originalverpackt zu erfolgen, anderenfalls hat der Kunde die Firma  für den durch Öffnung der Verpackung beziehungsweise Beschädigung des Produktes  entstandenen Schaden vollumfänglich schadlos zu halten. 

11. Gewährleistung 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 

Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten. 

Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden,  ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur  nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des  Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen.  Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die  Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des  Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter. 

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität  auszuführen. 

12. Haftung 

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich  ausgeschlossen. 

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch  Grobfahrlässigkeit oder Absicht. 

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird im selben Rahmen beschränkt. 

13. Immaterialgüterrechte 

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu  oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. 

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher  Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. 

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von  Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen  Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. 

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an  welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte  Dritter verletzt werden.

14. Datenschutz 

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der  Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen  welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der  Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die  Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von  Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder  Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten  zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an  beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. 

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung. 

15. Änderungen 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. 

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website  (http://rpel.ch) durch die Firma in Kraft. 

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des  Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB  zugestimmt. 

16. Priorität 

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus  Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB  vor. 

17. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder  werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die  Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,  die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.  Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken. 

18. Vertraulichkeit 

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im  Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu  behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen. 

19. Höhere Gewalt 

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten  infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche,  Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und  Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Pandemierestriktionen unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie  einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten  befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück  treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten. 

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind  ausgeschlossen.

20. Agenten und Vertriebspartner 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und  damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber  direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger  Agenten und Vertriebspartnern. 

21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand 

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen  Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am  Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über  Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

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